Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten anteilig üblicherweise bis zu fünf Einzelgespräche aufgrund einer ernährungsabhängigen Erkrankung (kurativ, §43 SGB V). Je nach Krankenkasse variiert der Zuschuss zur Therapie. Am besten nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kasse auf und informieren sich vorab.
Für die Krankenkasse benötigen die Patienten eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Zuweisung) und einen Kostenvoranschlag. Die Notwendigkeitsbescheinigung kann von Ihrer zuweisenden Arztpraxis formlos bzw. auf Rezept, Überweisungsschein oder mit Hilfe des Formulars erstellt werden, sie sollte die Empfehlung zur Ernährungstherapie und die Diagnosen enthalten.
Den Kostenvoranschlag können Sie hier downloaden. Diesen senden Sie an Ihre Krankenkasse zur Überprüfung der Kostenbezuschussung.